Allgemeine Hinweise zur Bürgerberatung im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln
Prioritäten:
Wir versuchen in Zusammenarbeit mit der Stadt Zeulenroda-Triebes für jedes Vorhaben Förderfähigkeit zu ermöglichen.
Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Gelder von der EU u.a. auch an Thüringen vergeben werden und von dort aus nach Priorität über die Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung an die einzelnen Antragsteller „verteilt“ werden.
Die Höhe der zu verteilenden Geldmittel ist in den einzelnen Jahren verschieden.
Das bedeutet auch, wenn irgendwo in Thüringen z.B. ein denkmalgeschütztes Rittergut, nicht als Bevölkerungsbau, mit hohem öffentlichen Wert und gemeinnütziger ländlicher Nutzung saniert werden muss, werden dorthin die Gelder zuerst gelenkt, danach folgen die landwirtschaftlich genutzten und die ehemals landwirtschaftlich genutzten für Thüringen typischen Vierseitenhöfe, die typische ländliche Bebauung. Das zu DDR-Zeiten errichtete Einfamilienwohnhaus am Ortsrand steht am Ende dieser Prioritätenliste.
Für das Gebiet „Um die Weidatalsperren“ ist die touristische Entwicklung Zielstellung. Maßnahmen, die sich dieser Zielstellung unterordnen sind der Erhalt des Ortsbildes, die Schaffung von Ferienwohnungen, Pensionen, Ferieneinrichtungen u.a..
Wegen dem demographischen Wandel sind auch Maßnahmen, die auf eine alternde Bevölkerung abstellen (altersgerechter Wohnraum, Erleichterungen für junge Familien und damit Zuzug) unbedingt zu befürworten.
Im Rahmen meiner langjährigen Tätigkeit habe ich festgestellt, dass größere Maßnahmen, auch wenn sie über mehrere Jahre geplant werden müssen, auf der Prioritätenliste des Landes weiter nach vorn gelangen.
Hier sind z.B. auf 5 und mehr Jahre vorausschauende Überlegungen sinnvoll.
Z.B. ist es für die Sanierung eines Vierseitenhofes (oft ist bereits eines der Gebäude saniert) wichtig, das undichte Dach zu decken, um den weiteren Verfall zu verhindern. Im kommenden Jahr könnten dann neue Fenster eingebaut und die Fassade instandgesetzt werden … gut wäre eine nachhaltige Nutzung dieses Gebäudes, z.B. zu Wohnzwecken, Ferienwohnen, altersgerechten Wohnen oder für die Enkelkinder … .
Zu bedenken ist auch, dass eine Hofanlage in der Regel aus mehreren Gebäuden besteht.
Die maximale Förderung von 15 000 € gilt für ein Gebäude. Sie könnte damit für Wohnhaus, Scheune und auszubauendes Nebengebäude genutzt werden, so dass bis zu 45 000 € in einen Hof fließen könnten (PKW-Garagen und Schuppen sind keine Gebäude sondern Nebenanlagen).
Für ein und dasselbe Gebäude können auch mehrere Förderanträge gestellt werden bis eben die maximale Fördersumme erreicht ist, z. B für 2016 Dachsanierung, 2017 ohne Förderung der Innenausbau, 2018 mit Förderung dann die Fassade,
2019 vielleicht noch die dorftypische Gartenmauer.
Der thüringische Vierseitenhof ist als Gesamtanlage ortsbildprägend. Die Neueindeckung eines Daches der Hofanlage dient der Erhaltung dieser Bausubstanz, auch wenn dieses Dach von der Straße aus nicht einsehbar ist. Bitte beachten Sie diesen Hinweis auch bei Ihren Planungen für die kommenden Jahre der Dorferneuerung.
Hinweis zu den einzuholenden Firmenangeboten:
- Es sind drei vergleichbare Angebote erforderlich. Vergleichbar sind diese, wenn sie die gleichen Materialien, Leistungen und Mengen berücksichtigen.
- Die Angebote sollten berücksichtigen, dass die Baupreise im nächsten Jahr höher liegen können.
- Eine eventuelle Erhöhung der Mehrwertsteuer ist nicht zu berücksichtigen.
- Da mit einer Bewilligung frühestens im nächsten Jahr gerechnet werden kann und die Arbeiten dann im gleichen Jahr fertig gestellt werden müssen, kann die ausführende Firma dann auch eine andere sein. Gefördert wird jedoch lediglich der Angebotspreis und die angebotene Leistung der oben genannten Angebote.
- Da schnell Unvorhergesehenes den Baupreis erhöht und eine nachträgliche Erhöhung der Fördersumme nicht möglich ist, sollten die mit dem Förderantrag vorzulegenden Angebote auch eventuelle verdeckte Mängel berücksichtigen, die üblicherweise auftreten.
- Die Baukosten der Ausführung dürfen unter den zur Förderung beantragten Baukosten liegen. Gefördert werden dann 35 % dieser niedrigeren Baukosten.
- Eine Erhöhung der Baukosten gegenüber der zur Förderung beantragten Summe ist zulässig, jedoch wird maximal der bewilligte Betrag gefördert … Mehrkosten werden, auch wenn diese begründet und im Rahmen der Bauausführung unvermeidbar sind, nicht gefördert.
- Änderungen der Leistungen gegenüber dem bewilligten Angebot sind nicht förderfähig.
- Die Rechnungslegung muss dem Angebot in Bezug auf die Leistungspositionen entsprechen. Fallen gegenüber dem Angebot Positionen weg, ist dies unproblematisch, kommen Leistungen hinzu, sind diese nicht förderfähig.
- Angebote können gewerkeweise (z.B. Gerüst, Zimmerer, Dachdecker, Dachklempner, Putzer) aber auch die Gesamtleistung (Dach) betreffend vorgelegt werden. Auch die Mischung der beiden Formen ist möglich, wenn im Angebot der Gesamtleistung, die Einzelgewerke ausgewiesen sind.
Die Angebote sind dem die Maßnahme betreuenden Architekturbüro zur Prüfung vorzulegen.
Das Architekturbüro erstellt zusammen mit dem Antragsteller nach Prüfung der vorgelegten Angebote und erfolgter
Ortsbesichtigung den Bewilligungsantrag (Förderantrag im Rahmen der Dorferneuerung).
Die Fotodokumentation erstellt das Architekturbüro, erforderliche Genehmigungen (Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche
Erlaubnis u.ä.) und eine Auszug aus dem Liegenschaftskataster, nicht älter als 3 Monate, sind vom Antragsteller beizubringen.
Maßnahmen mit Baukosten unter 7 500 € sind nicht förderfähig.