Leitfadenfür den Inhalt der detailierten Angebote

 

Dachsanierung/Neueindeckung Dach  (gilt auch für Fassadenverschieferung)

 

Beachten Sie bitte:  

Ohne tragfähigen und intakten Dachstuhl macht die Neueindeckung desselben keinen Sinn.

 

Oft stellt man erst im Laufe der Dachdeckerarbeiten fest, dass Fußschwellen, Balkenköpfe und  Dachkehlen über Jahre durchfeuchtet waren, von Moderfäule u.a. befallen sind und in ihrer  Tragfähigkeit somit eingeschränkt. Das gleiche zuerst für die Dachschalung unter dauerhaft undichten Dachbereichen.

 

Festzustellen ist auch immer wieder der Befall von Teilen vorhandener Dachstühle mit  Hausböcken, Anobien u.a. Schädlingen. Auch hier wird die Tragfähigkeit in der Regel eingeschränkt. Darüber hinaus sind alte Dachstühle oft statisch unterbemessen.

 

 

Die Änderung tragender Bauteile und der Fassade (z.B. Einbau von Dachgauben) sind  baugenehmigungspflichtig!

 

Wärmedämmmaßnahmen sind im Rahmen der Dorferneuerung nicht förderfähig.

 

 

 

Dacheindeckung:   

 

nicht glänzend (keine PREFA-Metalldeckung, keine glasierten Dachziegel, keine glänzenden Bleche); Farbe grau-anthrazit (Betondachsteine, engobierte keramische Dachsteine, Schiefer mit Bogenschnittschablonen, Faserzementplatten mit Schieferoptik/Bogenschnittschablonen);  Bogenschnittschablonen nicht größer als 30 x 30.

 

 

 

Achtung Brandschutz:          

 

 

 

Dachflächen mit weniger als 24 m Abstand zu anderen Gebäuden  oder 12 m zur Grundstücksgrenze müssen von außen gegen Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein (harte Bedachung); im Abstand weniger als 5 m von Nachbarbebauung oder weniger als 2,50 m von der Grundstücksgrenze werden Brandmauern erforderlich, bei traufständigen Gebäuden muss der erforderliche Feuerwiderstand mit der Dachkonstruktion+Eindeckung gesichert sein.

 

Achtung Regeldachneigung:

 

Für die o.g. Dachneigungen sind materialabhängig Regeldachneigungen einzuhalten.

 

Flachdächer bis 25 ° dürfen mit Bitumenschweißbahn mit Prüfzertifikat als harte Bedachung oder Titanzink-Blechbahnen eingedeckt werden, Gründächer sind zulüssig.

 

 

 

Photovoltaikanlagen:               Zulässig, jedoch als Anlage nicht förderfähig.

 

                                               Beachtung EnEV und EEG

 

 

 

Verblechung:                         

Titanzinkblech

 

 

 

Wohndachfenster:                  

nicht zulässig zu öffentlichen Bereichen, zur Hofseite möglich, jedoch ohne Förderung,

 

Dachausstiegsfenster für den Schornsteinfeger sind zulässig;

 

 

 

Schornsteinkopf:                     

verfugtes oder verputztes Ziegelmauerwerk, Beton,

 

zulässig sind Verkleidungen der Schornsteinwangen mit zur Dacheindeckung passendem Material, vorausgesetzt die Wangen bleiben lotrecht,

 

 

 

 

 

Die Angebote sollten folgende Leistungen als Einzelpositionen aufführen, falls diese erforderlich werden:

 

                                               

 

Baustelleneinrichtung, Bau-WC, Baustrom, Bauwasser, Bauzaun, Dachdecker-Schrägaufzug, Abdeckplanen als Schutz des Gebäudes während der Arbeiten bei Regen, Lagerplätze für zu verarbeitende Materialien und Aufstellplätze für Bauschuttcontainer,

 

Verkehrssicherung (öffentliche Bereiche betreffend),

 

Sichern von Freileitungen am/über den Dach, Arbeitsschutz

 

Dachdeckergerüst, Dachfanggerüst, falls erforderlich Belagverbreiterung und Gitterträger im  Gerüst, Fußgängertunnel, Sicherungseinrichtungen und Schutzplanen;

Genehmigungsgebühr für das Aufstellen von Gerüsten in öffentlichen Bereichen;

 

Abbrucharbeiten und Bauschuttentsorgung inklusive Deponiegebühren und Vorlage der Wiegescheine zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung (Bitumen und Asbestzement sind hier besonders zu beachten)  der vorhandenen Dacheindeckung, Dachverblechung, Schornsteinköpfe, Dachfenster etc.; Sicherungsarbeiten/Absteifen des vorhandenen Dachstuhles, Ausbau der verschlissenen Holzbauteile und Entsorgung inklusive Entsorgungsnachweis von Bauteilen mit meldepflichtigem Schädlingsbefall (Hausbock, Hausschwamm);

 

 

 

Falls erforderlich: Holzschutzgutachten und statischer Nachweis der Tragkonstruktion.

 

 

 

Auswechseln beschädigter Holzbauteile und Dachschalung inkl. Materiallieferung;

 

               

 

Holzschutzmaßnahmen für vorhandenes Holz und neu einzubauendes Holz (chemischer Holzschutz, Bebeilen von Balken…)

 

 

 

Sanierung oder Erneuern Schornsteinköpfe,

 

 

 

Errichtung von Dachgauben (falls geplant, Baugenehmigung beachten);

 

 

 

Verputz von Brandgiebeln und aufgehenden Wandbereichen,

 

 

 

Verkleiden von Brandgiebeln und aufgehenden Wandbereichen,

 

 

 

Aufbringen der Unterdeckung,

 

 

 

Neueindeckung Dachflächen auf Lattung und Konterlattung oder auf Vollschalung,

 

Dachverblechung:               

Regenrinnen, Regenfallrohre, Zubehörteile, Traufbleche, Ortbleche,  Kehlbleche, Firstbleche, Schornsteinverwahrung, Schornsteinabdeckung, Abdeckungsbleche auf Brandwänden, Anschlussbleche, Dachhaken, besondere Fugenprofile

 

 

 

Schneefang

 

 

 

Dachausstiegsfenster und Laufsteganlagen für den Schornsteinfeger, Trittsteine,

 

 

 

Erneuern Blitzschutz

 

 

 

Dachfenster (keine Wohndachfenster),

 

 

 

Dachkasten,

 

 

 

Ausbildung von dauerelastischen Fugen;

 

 

 

Anstricharbeiten für sichtbar bleibende und der Witterung ausgesetzte Holzbauteile wie Dachkasten, Sichtschalungen, Balkenköpfe, Gaubenfronten u.a.

 

 

 

Wohndachfenster (Wohndachfenster sind nicht förderfähig, jedoch für nicht vom Straßenraum,  öffentlichen Raum einsehbare Dachflächen im Angebot als gesonderte Position auszuweisen.)

 

 

 

Fassadenarbeiten:

 

Förderfähig sind folgende Fassadenarbeiten:

 

Erneuern Außenputz inklusive Sockelputz, Achtung EnEV beachten! Dämmung der Wand ist erforderlich!!, Fassadenanstrich auf vorhandenem Putz inkl. Abschlagen von hohl liegenden Putzbereichen, Ausbessern der Fehlstellen, Gewebespachtelung und Fassadenanstrich …                                           

 

Hierfür ist keine nachträgliche Dämmung vorgeschrieben.

 

Erneuern von Fachwerkfassaden inklusive Zimmererarbeiten, Ausfachungen, Innen- und Außenputz, Holzschutz, Anstriche für Holz und Gefache, Fensterbekleidungen; Dämmung erforderlich!

 

Hausschwammsanierung im Bereich der Außenwände und in diese eingebundener Bauteile (Deckenbalkenköpfe, Dachsparren), Gutachten eines Holzschützers vorlegen!!

 

Verschiefern von Fassaden mit Naturschiefer oder Faserzementplatten, 20er Bogenschnittschablonen, Farbton grau-anthrazit, Fensterbekleidungen;

 

Dorftypische Fassadenverkleidung mit Holz, vorzugsweise vertikale Stulpschalung,  Fensterbekleidungen,

 

 

 

Sockel:     Putzsockel, ev. Auch mit Anstrich,

 

                Natursteinsockel, dorftypisch, nicht glänzend;

 

                Keine glänzende Sockelverkleidung!! Keine keramischen Fliesenbeläge,

 

 

 

Wichtig:

 

Die Trockenlegung von Fassadenmauerwerk (waagerechte Sperrung, Drainarbeiten, Betonschürzen vor Bruchsteinfundamenten u.a.) ist vor Ausführung der Fassadenarbeiten bei Erfordernis durchzuführen. Förderfähig sind hier auch Drainagen vor den Außenwänden einschließlich Kiesstreifen und Rasenborde, Noppenbahnen und Vlies bzw. Geotextilbahnen

 

 

Eventuell vorhandene Rissbildungen in Fassadenputz und Mauerwerk sind auf ihre Ursache hin zu untersuchen. Die Ursachen (z.B. marode Fundamente oder Feuchteeinwirkungen im Baugrund bei Setzungsrissen) sind zu beseitigen, eine Neubildung von Rissen in der sanierten Fassade ist auszuschließen (Fundamentsanierung, Trockenlegung der Grundmauern, Vernadeln der Risse, Anordnen von Setzungsfugen und Einbau von Fugenprofilen)

 

 

 

 

 

 

 

Die Angebote sollten folgende Leistungen als Einzelpositionen aufführen, falls diese erforderlich werden:

 

                                               

 

Baustelleneinrichtung, Bau-WC, Baustrom, Bauwasser, Bauzaun, Bauaufzug,  Abdeckplanen als Schutz des Gebäudes während der Arbeiten bei Regen, Lagerplätze für zu verarbeitende Materialien und Aufstellplätze für Bauschuttcontainer,

 

 

 

Verkehrssicherung (öffentliche Bereiche betreffend),

 

 

 

Sichern von Freileitungen am/über dem Gebäude, Arbeitsschutz

 

 

 

Fassadengerüst, falls erforderlich Belagverbreiterung und Gitterrostträger im  Gerüst, Fußgängertunnel, Sicherungseinrichtungen und Schutzplanen; Genehmigungsgebühr für das Aufstellen von Gerüsten in öffentlichen Bereichen;

 

 

 

Abbrucharbeiten und Bauschuttentsorgung inklusive Deponiegebühren und Vorlage der Wiegescheine zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung;

 

Sicherungsarbeiten/Absteifen der vorhandenen Baukonstruktion, Ausbau der verschlissenen Holzbauteile und Entsorgung inklusive Entsorgungsnachweis von Bauteilen mit meldepflichtigem Schädlingsbefall (Hausbock, Hausschwamm);

 

 

 

Falls erforderlich: Holzschutzgutachten und statischer Nachweis der Tragkonstruktion.

 

 

 

Auswechseln beschädigter Holzbauteile inkl. Materiallieferung;

 

               

 

Holzschutzmaßnahmen für vorhandenes Holz und neu einzubauendes Holz (chemischer Holzschutz, Bebeilen von Balken…)

 

 

 

Die erforderlichen Leistungen für die o.g. Fassadensanierung                                               

 

 

 

Fensterbekleidungen, Fensterbänke,

 

 

 

Sanierung und Ausbildung von Gesimsen und Fassadenzier,

 

 

 

Abdeckungen von Fassadenvorsprüngen (Titanzinkblech)

 

 

 

Erneuern Blitzschutz

 

 

 

Erneuern und Streichen von Holzbauteilen an der Fassade, Dachkasten, Klappläden,

 

 

 

Ausbildung von dauerelastischen Fugen und Setzungsfugen;

 

Sanierung Balkone, Laubengänge und deren Geländer,

Sanierung von Außentreppen einschließlich der Geländer,

 

Sanierung vorhandener Bauteile aus Naturstein, Torgewände, Schlusssteine, Fenstergewände, Fensterbänke ..)

 

 

Fenster                                 

Förderfähig sind nur dorftypische Fenster.

 

Dies sind keine liegenden Fensterformate, keine zwischen den Scheiben liegenden Sprossen, keine Kunststofffenster und bei größeren Fenstern keine Scheiben ohne Sprossen.

 

Durch Rollläden darf das Erscheinungsbild der Fassade nicht negativ beeinflusst werden.

 

 

 

Die Forderungen der EnEV sind beim Austausch von Fenstern einzuhalten. Bei Dreifachverglasung ist von einem höheren Gewicht der Fenster und von einem geringeren Lichteinfall auszugehen.

 

Ohne Wärmeschutznachweis für das Gesamtgebäude darf der U-Wert für das Fenster (Scheibe, Rahmen + Fuge) maximal 1,3 W/m²K betragen. Zu beachten ist, dass diese U-Werte in der Regel besser sind als vorhandenes ungedämmtes Mauerwerk. Aus diesem Grund ist  zumindest im Anschlussbereich der Fenster und in kälteren Raumecken auch bei guter Lüftung und Heizung solange keine weiteren Dämmmaßnahmen an der Fassade ausgeführt werden mit Schimmelpilzbildung zu rechnen.

 

 

 

Dem Bauherrn wird wegen der Dämmung bestehender Bausubstanz VOR Ausführung der Maßnahmen dringend eine Energieberatung empfohlen.

 

 

 

Hinweis:

 

 

 

Die vorgesehenen Arbeiten sind vom Antragsteller einzelfallabhängig bei einem mit dem betreuenden Architekturbüro zu vereinbarenden Ortstermin abzustimmen.

 

Zum Termin ist auch zu besprechen, inwieweit die geplanten Maßnahmen dem Baugenehmigungsverfahren oder/und der Energieeinsparverordnung unterliegen.

 

 

 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Frau Ehrhardt unter der Handynr. 0170 630 7915. Frühe Abendstunden sind möglich, jedoch auf Montage und Donnerstage beschränkt.

 

 

 

 

 

Sonja Ehrhardt.